Für die Konsolidierung im BusinessPlanner ist es hilfreich, wenn die Finanzbuchhaltungsdaten gewissen Voraussetzungen erfüllen. Je mehr Voraussetzungen erfüllt sind, desto leichter fällt die Abstimmung der Konsolidierung.
Buchungen von Sachverhalten mit verbundenen Unternehmen auf separaten Sachkonten
In der Konsolidierung ist es wichtig, zwischen Sachverhalten zu unterscheiden, die verbundene Unternehmen betreffen oder gegenüber Externen sind. Da wir im BusinessPlanner im einfachsten Fall Summen- und Saldenlisten einlesen, wäre es hier also sinnvoll getrennte Konten für Sachverhalte mit verbundenen Unternehmen zu buchen.
Beispiel:
8010 Erträge Inland
8020 Erträge EU
8090 Erträge verbundene Unternehmen
Salden der Sachkonten in der Gruppe sollten regelmäßig abgestimmt werden
Die Salden des Sachkonten verbundener Unternehmen sollten sauber und über alle Gesellschaften periodengleich gebucht werden. Außerdem sollten sie regelmäßig z.B. monatlich oder quartalsweise abgestimmt werden, damit z.B. die Erträge verbundene Unternehmen idealerweise den Aufwendungen verbundene Unternehmen in der Gruppe entsprechen.
Werden die Salden regelmäßig abgestimmt, kann auch im Laufe eines Jahres jederzeit - auch ohne weitere Korrekturen - eine Konsolidierung vorgenommen und ein entsprechendes Reporting erzeugt werden.
Bei komplexeren Gruppen: ggf. bestimmte vU-Konten nach Gesellschaft trennen
Um die Abstimmung und Zuordnung zu erleichtern, kann es sinnvoll sein, bestimmte Konten nach Gesellschaften aufzuteilen.
Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ich nicht alle Unternehmen meiner Gruppe in einen größeren "Konsolidierungstopf" werfen möchte, sondern verschiedene Konsolidierungskreise habe. In diesem Fall reicht es meist nicht aus, einfach nur "vU" und "Extern" zu unterschieden - es muss dann noch detaillierter aufgeteilt werden können.
Beispiel:
Forderungen vU ggü. Holding GmbH
Forderungen vU ggü. Immobilien GmbH
Nutzung spezieller Partner/IC-Kennzeichen in der Buchhaltung
Manche Buchhaltungssysteme, wie z.B. Diamant oder SAP ermöglichen die Buchung mit speziellen Partner- oder IC-Kennzeichen. Damit können dann Buchungen gegen verbundene Unternehmen über separate Auswertungen ausgelesen werden.
In diesem Fall ist es dann ggf. technisch nicht notwendig, eigene Sachkonten für verbundene Unternehmen zu buchen. Dennoch kann es für Abstimmungszwecke sinnvoll sein, zusätzlich eine Unterscheidung über Sachkonten vornehmen zu können.
In Einzelfällen kann eine Unterscheidung auch z.B. über Debitor-/Kreditornummern verbundener Unternehmen vorgenommen werden.
Führung eines Konsolidierungsmandanten in der Buchhaltung
In Buchhaltungssystemen, die intern IC-Buchungen unterscheiden können, ist es ggf. möglich, vom System direkt auch einen eigenen Konsolidierungsmandanten mitzubuchen. Diese(n) Konsolidierungsmandanten bilden dann gesammelt die gegenseitige Verrechnung zwischen den verbundenen Unternehmen ab.
Der BusinessPlanner kann Daten aus dem/n Konsolidierungsmandanten dann auch mit importieren.
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